LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.09.1996
11 Sa 967/96
Normen:
BGB § 254 Abs. 1 §§ 598 611 Abs. 1 § 670 ;
Fundstellen:
AiB 1998, 239
ARST 1997, 40
BB 1997, 474
LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung Nr. 22
NZA-RR 1997, 241
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 24.06.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1337/96

Haftung des Arbeitnehmers: Haftungsbegrenzung zwischen Arbeitnehmers bei Leihe eines Privat-Kfz zur Verrichtung betrieblicher Aufträge

LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.1996 - Aktenzeichen 11 Sa 967/96

DRsp Nr. 2002/8558

Haftung des Arbeitnehmers: Haftungsbegrenzung zwischen Arbeitnehmers bei Leihe eines Privat-Kfz zur Verrichtung betrieblicher Aufträge

1. Überlässt ein Arbeitnehmer seine Privat-PKW einem anderen Arbeitnehmer desselben Betriebs für Auslieferungsfahrten unter anderem dann, wenn der an sich hierfür vorgesehene Firmen-PKW nicht einsatzbereit ist, geschieht dies im Rahmen eines stillschweigend geschlossenen Leihvertrags nach § 598 BGB. 2. Verursacht ein Arbeitnehmer bei einer derartigen Fahrt schuldhaft einen Unfall, kann sich im Wege ergänzender Auslegung des Leihvertrags ergeben, daß er für den am Privat-PKW seines Arbeitskollegen entstandenen Sachschaden nur nach den Grundsätzen der Haftungsbeschränkung des Arbeitnehmers bei betrieblicher Tätigkeit haftet.

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 1 §§ 598 611 Abs. 1 § 670 ;

Hinweise:

Anmerkung:

Grimberg, AiB 1998, 240