Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 24.11.2015 (
Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
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