Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des LG Traunstein vom 24.10.2016 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 1.153,60 € zu zahlen; die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
2.Die Beklagten tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Rechtsstreits.
3.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
I.
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