Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 14.01.2021, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Stuttgart ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
I.
Die Berufung des Klägers wendet sich gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 14.01.2021 und verfolgt das ursprüngliche Klagebegehren weiter.
Die Parteien streiten über die Haftung der Beklagten im Rahmen der Erstellung des Gründungsgutachtens nach §
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