SG Freiburg (Breisgau) - S 8 U 2177/98 - 26.11.2001,
Haftungsausfüllende Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.09.2003 - Aktenzeichen L 2 U 5066/01
DRsp Nr. 2006/24220
Haftungsausfüllende Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung
Bei einem an bereits verschiedenen Erkrankungen leidenden Maurermeister, der beim Verkleben eines Fußbodens der Einwirkung des Lösungsgemisches Toluol, Xyol und Butylacetat ausgesetzt war, daraufhin am Abend notfallmäßig wegen des Verdachts auf Herzinfarkt in ein Krankenhaus eingeliefert wurde und wenige Tage später an einem Herzversagen starb, liegt mangels Nachweises der haftungsausfüllenden Kausalität kein Arbeitsunfall vor. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]