LSG Chemnitz - Urteil vom 23.11.2006
L 2 U 168/05
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Leipzig, vom 17.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 303/00

Haftungsausfüllende Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen, Einsteifung der Schulter

LSG Chemnitz, Urteil vom 23.11.2006 - Aktenzeichen L 2 U 168/05

DRsp Nr. 2007/20102

Haftungsausfüllende Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen, Einsteifung der Schulter

Die Frage, welche Voraussetzungen zur Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Arbeitsunfall und Erkrankung vorliegen müssen, ist unter Zuhilfenahme medizinischer Sachkunde nach dem im Entscheidungszeitpunkt aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand, der u.a. aus den unfallmedizinischen Standardwerken zu entnehmen ist, zu beantworten (hier bei der Kausalität zwischen Arbeitsunfall und Einsteifung der Schulter). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanz: SG Leipzig, vom 17.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 303/00