Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 02.11.2016 - 3 Ca 812 d/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Arbeitsunfall.
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