SG Ulm, vom 08.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 2827/02
Haftungsbegründende Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2006 - Aktenzeichen L 1 U 5341/04
DRsp Nr. 2007/3099
Haftungsbegründende Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit
Unter Heranziehung aller Indizien ist die Frage der Alkoholisierung und der dadurch hervorgerufenen Ausfallerscheinungen in freier Beweiswürdigung zu klären. Der Annahme einer Fahruntüchtigkeit steht nicht entgegen, dass nur eine nicht den standardisierten Regeln entsprechende Blutalkoholbestimmung vorliegt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]