Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Juli 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin, Az.:
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gebührenstreitwert des Berufungsverfahrens wird auf 16.825,52 EUR festgesetzt.
Die zulässige Berufung hat aus den im Hinweisbeschluss vom 26. Februar 2018 aufgeführten Gründen, auf die Bezug genommen wird und an denen der Senat festhält, keinen Erfolg. Die vom Kläger hiergegen geltend gemachten Bedenken überzeugen den Senat nicht.
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