BAG - Urteil vom 02.11.1956
1 AZR 73/56
Normen:
HausarbeitstagsG Nordrhein-Westfalen § 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 9 zu § 1 HausarbTagsG Nordrhein-Westfalen
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 20.10.1955 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 317/55

Hausarbeitstagsgesetz: Lohnabgeltung

BAG, Urteil vom 02.11.1956 - Aktenzeichen 1 AZR 73/56

DRsp Nr. 2007/22975

Hausarbeitstagsgesetz: Lohnabgeltung

»1. Ein Abgeltungsanspruch für einen nicht gewährten Hausarbeitstag ist dann gegeben, wenn entweder das Arbeitsverhältnis beendet ist und deswegen Freizeit nicht mehr gewährt werden kann, oder wenn der Anspruchszeitraum über einen Monat abgelaufen ist und im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Hausarbeitstages die Freizeit für den auf einen bestimmten Anspruchszeitraum entfallenden Hausarbeitstag nicht mehr in natura gewährt werden kann. 2. Für die Bejahung oder Verneinung des Tatbestandsmerkmals "ohne ausreichende Hilfe" ist erforderlich und genügend, daß Kräfte im Haushalt vorhanden sind, die zur Übernahme ausreichend entlastender Mithilfe fähig sind.