BAG - Urteil vom 26.11.1956
1 AZR 301/55
Normen:
HausarbeitstagsG Nordrhein-Westfalen § 1 § 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 5 zu § 1 HausarbtagsG Nordrh-Westf
BAGE 3, 243
NJW 1957, 605
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 10.05.1955 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 199/55
ArbG Hagen - 1 Ca 190/55 - 10.03.1955,

Hausarbeitstagsgesetz: Unverzichtbarkeit, Lohnabgeltung

BAG, Urteil vom 26.11.1956 - Aktenzeichen 1 AZR 301/55

DRsp Nr. 2007/22961

Hausarbeitstagsgesetz: Unverzichtbarkeit, Lohnabgeltung

»1. Das Hausarbeitstagsgesetz Nordrhein-Westfalens ist ein Gesetz, das dem Schutz der Arbeitnehmerinnen dient. Es handelt sich um zwingendes Privatrecht. Die Arbeitnehmerin kann auf ihr Recht auf einen Hausarbeitstag im voraus nicht verzichten. 2. Die Abgeltung des Hausarbeitstags führt nicht zu einer Doppelentlohnung. Sie ist vielmehr lediglich ein Ausgleich dafür, daß der Arbeitgeber der anspruchsberechtigten Arbeitnehmerin einen bezahlten Hausarbeitstag, den er ihr in natura nicht mehr gewähren kann, ungerechtfertigt vorenthalten hat.«

Normenkette:

HausarbeitstagsG Nordrhein-Westfalen § 1 § 2 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist als Stenotypistin beim Arbeitsamt der Beklagten in B. beschäftigt. Sie führt einen eigenen Haushalt. Bis zum Juli 1953 erhielt sie von der Beklagten den ihr nach dem Nordrhein-Westfälischen Hausarbeitstagsgesetz vom 27. Juli 1948 zustehenden Hausarbeitstag,