Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.
Die Klägerin ist ausgebildete Facharbeiterin für Holztechnik und war seit dem 3. November 1982 bis zum 30. Juni 1994 als Hausmeister in der Volkshochschule B -L tätig. In dem Volkshochschulgebäude befinden sich 56 Räume, die für den Unterricht ganztägig genutzt werden. Ein Teil dieser Räume, deren Anzahl zwischen den Parteien streitig ist, wird bis in die Nachmittagsstunden von dem benachbarten H -Gymnasium für Unterrichtszwecke genutzt.
Nach §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|