Die Klägerin wendet sich gegen die Herabsetzung des Bemessungsentgeltes im Bezug von Arbeitslosenhilfe ab dem 29. Januar 2002 (I.), die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe für den Tag des 22. Februar 2002 (II.) und die Höhe der ihr zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung gewährten Beitragszuschüsse (III.).
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