Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der am ... 1999 geborene Kläger, ein syrischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen seine Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag.
1. 2. 3. 1. 2.
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