LAG Schleswig-Holstein, vom 07.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 323/15
ArbG Elmshorn, vom 30.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 551 d/15
Herbeiführen der Arbeitsunfähigkeit durch schuldhaft verursachte ErkrankungEntgeltfortzahlungsanspruch bei Erkrankung nach In-vitro-FertilisationBeginn des Mutterschutzrechts nach erfolgtem Embryonentransfer
BAG, Urteil vom 26.10.2016 - Aktenzeichen 5 AZR 167/16
DRsp Nr. 2017/496
Herbeiführen der Arbeitsunfähigkeit durch schuldhaft verursachte ErkrankungEntgeltfortzahlungsanspruch bei Erkrankung nach In-vitro-FertilisationBeginn des Mutterschutzrechts nach erfolgtem Embryonentransfer
1. Bezugspunkt des anspruchsausschließenden Verschuldens iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 EFZG ist das Interesse des Arbeitnehmers, seine Gesundheit zu erhalten und zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankungen zu vermeiden.2. Die Erfüllung eines Kinderwunsches betrifft die individuelle Lebensgestaltung des Arbeitnehmers und nicht das nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG vom Arbeitgeber, als gesetzlicher Ausgestaltung seiner Fürsorgepflicht, zeitlich begrenzt zu tragende allgemeine Krankheitsrisiko.Orientierungssätze:1. Schuldhaft iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 EFZG handelt nur der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen verstößt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.