SG Berlin - Beschluss vom 18.01.2006
S 49 SO 6304/05 ER
Normen:
SGB XII § 2 Abs. 1 § 34 Abs. 1 S. 1 § 34 Abs. 1 S. 2 ;

Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen, Übernahme von Gasschulden

SG Berlin, Beschluss vom 18.01.2006 - Aktenzeichen S 49 SO 6304/05 ER

DRsp Nr. 2007/20637

Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen, Übernahme von Gasschulden

Wenn nicht die Gefahr eines Wohnungsverlustes besteht, so kommt die Übernahme von Gasschulden nach § 34 Abs. 1 S. 2 SGB XII nicht in Betracht. Zudem kann von einem Hilfesuchenden verlangt werden, dass er sich zunächst um eine angemessene Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger unter Wiederherstellung der Gasversorgung bemüht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB XII § 2 Abs. 1 § 34 Abs. 1 S. 1 § 34 Abs. 1 S. 2 ;