LAG Hamm - Urteil vom 23.01.2019
5 Sa 951/18
Normen:
AVR Caritas Anlage 14 Ziff. I § 1 Abs. 6 S. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 19.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 495/18

Hinreichende Transparenz einer Bezugnahmeklausel auf kirchenrechtliche VertragsrichtlinienTransparenzgebot bei dynamischen VerweisungsklauselnAbgabe der Kürzungserklärung des Urlaubs wegen Elternzeit bzw. Erziehungsurlaubs

LAG Hamm, Urteil vom 23.01.2019 - Aktenzeichen 5 Sa 951/18

DRsp Nr. 2019/7703

Hinreichende Transparenz einer Bezugnahmeklausel auf kirchenrechtliche Vertragsrichtlinien Transparenzgebot bei dynamischen Verweisungsklauseln Abgabe der Kürzungserklärung des Urlaubs wegen Elternzeit bzw. Erziehungsurlaubs

Die Abgabe der Kürzungserklärung gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG ist auch vor der Erklärung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers über die Inanspruchnahme von Elternzeit aufgrund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung zulässig.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 19.07.2018 - 1 Ca 495/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Normenkette:

AVR Caritas Anlage 14 Ziff. I § 1 Abs. 6 S. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um Urlaubsabgeltungsansprüche der Klägerin ausschließlich für Zeiten der Elternzeit mit Ausnahme von Zeiten des Mutterschutzes oder für vor Antritt der Elternzeit entstandene Ansprüche. Diese Ansprüche hat die Beklagte zum Teil außergerichtlich erfüllt; soweit dieses nicht der Fall war, hat ihnen das Arbeitsgericht stattgegeben. Gegen das insoweit obsiegende Urteil wendet sich die Beklagte nicht. Streitig geblieben sind Urlaubsabgeltungsansprüche, soweit die Beklagte die Urlaubsansprüche der Klägerin für jeden Monat der Elternzeit um 1/12 gekürzt hat.

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