EzBAT § 8 BAT Fürsorgepflicht Nr. 17 (Leitsatz 1-2 und Gründe)
EzA § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 6 (Leitsatz 1-2 und Gründe)
JR 1989, 264
NJW 1989, 247
NZA 1988, 837
SAE 1989, 71
SGb 1989, 70
StB 1989, 11
VR 1990, 33
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Mannheim - Urteil vom 20. November 1984 - 6 Ca 148/84 H -, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - Urteil vom 29. April 1985 - 7 Sa 3/85 -, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
BAG, Urteil vom 10.03.1988 - Aktenzeichen 8 AZR 420/85
DRsp Nr. 1992/6114
Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
»1. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer darüber unterrichten muß, welche Auswirkungen die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, ergibt sich aus einer Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Billigkeitsgesichtspunkten, wobei alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.2. Teilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der von sich aus darum bittet, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzuheben, mit, daß mit einer Sperrzeit zu rechnen sei, über deren Dauer das Arbeitsamt entscheidet, so hat er seine Unterrichtungspflicht erfüllt. Ein Arbeitnehmer, der trotz dieses Hinweises den Auflösungsvertrag schließt, ohne sich beim Arbeitsamt über die Auswirkungen zu erkundigen, die dieser Schritt nach Arbeitslosenversicherungsrecht hat, kann von dem Arbeitgeber keinen Schadenersatz dafür verlangen, daß der Anspruch auf Arbeitslosengeld durch die Bedingungen des Auflösungsvertrags beeinträchtigt wird.«