Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 18.12.2012 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen eines Musterverfahrens über die Höhe der Betriebsrente des Klägers
Der am 28.02.1939 geborene Kläger war vom 01.01.1973 bis zum 30.06.1997 bei der S. Energie AG, deren Rechtsnachfolgerin die Beklagte zu 2) war, beschäftigt. Ihm wurde eine Betriebsrente gemäß den "Richtlinien für die Ruhegeld- und Hinterbliebenenversorgung der Rheinisch-westfälisches Elektrizitätswerk Aktiengesellschaft, Essen" vom 09.02.1989 (RL 2/89) zugesagt. In der RL 2/89 hieß es u.a.:
"Präambel
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