Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 16.12.2016 -
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
3.Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Karlsruhe ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung restlicher Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung in Anspruch.
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