Höhe der Krankenversicherungsbeiträge während der Freistellung vor Beginn der Passivphase im Blockmodell der Altersteilzeit
SG Braunschweig, Urteil vom 22.09.2008 - Aktenzeichen S 6 KR 669/06
DRsp Nr. 2008/20620
Höhe der Krankenversicherungsbeiträge während der Freistellung vor Beginn der Passivphase im Blockmodell der Altersteilzeit
Auf das Arbeitsentgelt, das in einer Zeit der Freistellung gemäß § 7 Abs. 1aSGB IV vor Beginn der Passivphase im Blockmodell der Altersteilzeit gezahlt wird, sind Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zu entrichten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]