LSG Saarland - Urteil vom 24.02.2005
L 4 KN 5/04
Normen:
SGB VI § 122 § 61 Abs. 2 § 61 Abs. 3 § 85 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Saarbrücken - S 7 KN 178/98 - 16.02.2004,

Höhe der Regelaltersrente, Leistungszuschlag für ständige Arbeiten unter Tage

LSG Saarland, Urteil vom 24.02.2005 - Aktenzeichen L 4 KN 5/04

DRsp Nr. 2008/20568

Höhe der Regelaltersrente, Leistungszuschlag für ständige Arbeiten unter Tage

Der Umstand, dass auf einen gestellten Rentenantrag im Zusammenhang mit einer Heilmaßnahme Übergangsgeld und Bergmannsrente gewährt wurde, rechtfertigt keine rentenerhöhende Belegung mit einem Leistungszuschlag, der seiner Zweckbestimmung nach als rentenrechtlicher Ausgleich für die Schwere und Gesundheitsbelastung der Arbeit der Bergleute unter Tage gewährt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 122 § 61 Abs. 2 § 61 Abs. 3 § 85 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Saarbrücken - S 7 KN 178/98 - 16.02.2004,