SG Frankfurt/M. - Beschluß vom 31.03.2006 S 48 AS 123/06 ER
Normen:
SGB II § 22 Abs. 3 S. 1 ;
Höhe der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Maklergebühren
SG Frankfurt/M., Beschluß vom 31.03.2006 - Aktenzeichen S 48 AS 123/06 ER
DRsp Nr. 2007/20718
Höhe der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Maklergebühren
Maklergebühren, die bei der Beschaffung eines angemessenen Wohnraums entstehen, sind als Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II zu übernehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]