Die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors beim Landesarbeitsgericht Nürnberg vom 20.11.2018 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 08.11.2018, Aktenzeichen:
I.
Die beiden Parteien haben einen Kündigungsrechtsstreit geführt. Erstinstanzlich wurde der Kündigungsschutzklage mit Endurteil vom 25.10.2017, Aktenzeichen:
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