I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21.04.2016,
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
- für den Januar 2016 1.613,95 EUR brutto abzüglich 602,89 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den sich ergebenden Differenzbetrag seit 09.02.2016;
- für den Februar 2016 1.613,95 EUR brutto abzüglich 775,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den sich ergebenden Differenzbetrag seit dem 11.03.2016;
- für den März 2016 1.613,95 EUR brutto abzüglich 775,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den sich ergebenden Differenzbetrag seit dem 21.04.2016
zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5 zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
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