Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 8. Mai 2019 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen für den öffentlichen Dienst über Zahlungsansprüche.
Der Kläger ist bei der beklagten Stadt - zu Beginn im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses - seit dem 1. September 1998 angestellt. Nach Abschluss der Ausbildung im Juni 2001 wurde der Kläger bis zum 28. Februar 2013 als Kanalbauer beschäftigt. Seit dem 1. März 2013 erfolgt eine Beschäftigung als technische Fachkraft.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|