I. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23. März 2011 - 5 Sa 184/09 - wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe des Ortszuschlags.
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