BSG - Urteil vom 14.12.2011
B 6 KA 6/11 R
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 05.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 KA 121/06
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 08.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen L 11 KA 23/08

Höhe des vertragsärztlichen Honorars; Rechtmäßigkeit des Honorarverteilungsvertrages; Zulässigkeit der Begrenzung der mit festen Punktwerten vergüteten Leistungsmenge auf der Grundlage arztindividueller Abrechnungswerte

BSG, Urteil vom 14.12.2011 - Aktenzeichen B 6 KA 6/11 R

DRsp Nr. 2012/5357

Höhe des vertragsärztlichen Honorars; Rechtmäßigkeit des Honorarverteilungsvertrages; Zulässigkeit der Begrenzung der mit festen Punktwerten vergüteten Leistungsmenge auf der Grundlage arztindividueller Abrechnungswerte

Individualbudgets stellen keine Steuerungsinstrumente dar, die den gesetzlich vorgegebenen Regelleistungsvolumen in ihren Auswirkungen vergleichbar sind.

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. September 2010 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Normenkette:

SGB V § 85 Abs. 4;

Gründe:

I

Im Streit steht die Höhe vertragsärztlichen Honorars für das Quartal II/2005, insbesondere die Rechtmäßigkeit des der Honorarberechnung zugrunde gelegten Honorarverteilungsvertrages (HVV).