SG Marburg vom 22.10.2008
S 12 KA 235/07
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4; SGB V § 85 Abs. 4a;

Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Berücksichtigung probatorischer Sitzungen beim Regelleistungsvolumen, Bemessung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Abweichung bei Praxisanfängern

SG Marburg, vom 22.10.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 235/07

DRsp Nr. 2009/5031

Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Berücksichtigung probatorischer Sitzungen beim Regelleistungsvolumen, Bemessung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Abweichung bei Praxisanfängern

1. Auf eine gänzliche Herausnahme probatorischer Sitzungen aus dem Regelleistungsvolumen besteht kein Anspruch. 2. Zwischen den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und den anderen ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Psychologischen Psychotherapeuten bestehen solche Unterschiede, dass für die Bemessung des Regelleistungsvolumens eine unterschiedliche Festsetzung der Fallpunktzahlen geboten ist.