BAG - Urteil vom 13.12.2023
5 AZR 307/22
Normen:
TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BB 2024, 563
EzA-SD 2024, 11
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 18.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 285/18
LAG Hamburg, vom 30.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 24/21

Hypotax-Verfahren oder Steuerausgleichsverfahren als Nettolohnvereinbarungen besonderer Art; Vereinbarung einer abweichenden Entgeltregelung in Form des Hypotax-Verfahrens durch die Parteien für die Zeit der Auslandsentsendung eines Arbeitnehmers

BAG, Urteil vom 13.12.2023 - Aktenzeichen 5 AZR 307/22

DRsp Nr. 2024/2503

Hypotax-Verfahren oder Steuerausgleichsverfahren als Nettolohnvereinbarungen besonderer Art; Vereinbarung einer abweichenden Entgeltregelung in Form des Hypotax-Verfahrens durch die Parteien für die Zeit der Auslandsentsendung eines Arbeitnehmers

Orientierungssätze: 1. Bei sog. Hypotax- oder Steuerausgleichsverfahren handelt es sich üblicherweise um Nettolohnvereinbarungen besonderer Art. Wird ein solches Verfahren vereinbart, soll der Arbeitnehmer während einer Auslandstätigkeit trotz Steuerpflicht im Einsatzland weiter die Nettovergütung erhalten, die er bei hypothetischer Weitergeltung des deutschen Steuerrechts beziehen würde. Vertraglich kann dies - wie vorliegend - über die Festlegung des Berechnungswegs für die zu zahlende Nettovergütung geregelt werden. Hypotax- oder Steuerausgleichsverfahren können auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbart werden (Rn. 24 ff., 36).