Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. August 2021 - Az.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte an den Kläger Vergütung nachzahlen muss, weil sie im Zusammenhang mit einer zeitlich befristeten Auslandsentsendung des Klägers im sog. Hypotax-Verfahren hypothetisch für den Kläger in Deutschland anfallende Steuern von seinem Entgelt einbehalten hat.
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