LAG Hamburg - Urteil vom 30.06.2022
6 Sa 24/21
Normen:
BGB § 307 Abs. 1; BGB § 611a; TVG § 4 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 18.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 285/18

Anspruch auf Nachzahlung von Vergütungen im Zusammenhang mit einer zeitlich befristeten Auslandsentsendung des Klägers wegen des Einbehaltens von hypothetisch anfallenden Steuern (sog. Hypotax-Abzüge) von seinem Entgelt; Lediglich deklaratorische Wirkung des Vertragszusatzes mit der Unterzeichnung dieses Entsendungsvertrages erklärt sich der/die Arbeitnehmer/in mit der Anwendung des Steuerausgleichsprinzips einverstanden

LAG Hamburg, Urteil vom 30.06.2022 - Aktenzeichen 6 Sa 24/21

DRsp Nr. 2024/4523

Anspruch auf Nachzahlung von Vergütungen im Zusammenhang mit einer zeitlich befristeten Auslandsentsendung des Klägers wegen des Einbehaltens von hypothetisch anfallenden Steuern (sog. "Hypotax-Abzüge") von seinem Entgelt; Lediglich deklaratorische Wirkung des Vertragszusatzes "mit der Unterzeichnung dieses Entsendungsvertrages erklärt sich der/die Arbeitnehmer/in mit der Anwendung des Steuerausgleichsprinzips einverstanden"

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. August 2021 - Az. 16 Ca 285/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 307 Abs. 1; BGB § 611a; TVG § 4 Abs. 3;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte an den Kläger Vergütung nachzahlen muss, weil sie im Zusammenhang mit einer zeitlich befristeten Auslandsentsendung des Klägers im sog. Hypotax-Verfahren hypothetisch für den Kläger in Deutschland anfallende Steuern von seinem Entgelt einbehalten hat.

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