I. Redaktionelle Leitsätze

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold
1.

Zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs bedarf es - unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde oder nicht - einer Freistellungserklärung des Arbeitgebers sowie der Bezahlung der Freistellung.

2.

Zahlt der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt nicht vor Urlaubsantritt aus, ist die Urlaubserteilung jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis gesetzeskonform so zu verstehen, dass der Arbeitgeber damit zugleich streitlos stellt, dass er für den gewährten Urlaub dem Grunde nach zur Zahlung von Urlaubsentgelt verpflichtet ist, sofern dem nicht konkrete Anhaltspunkte entgegenstehen.

Letzte redaktionelle Änderung: 27.11.2019