Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Erhält ein Arbeitnehmer im Bemessungszeitraum neben dem monatlichen Grundgehalt Umsatzbeteiligungen, die der Arbeitgeber monatlich ermittelt und ausgezahlt hat, sind diese als Bestandteil der laufenden Bezüge bei der Berechnung von Elterngeldansprüchen der Arbeitnehmerin anspruchssteigernd zu berücksichtigen.
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