I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Eine Ausschlussklausel, die Fälle, in denen der Arbeitgeber die Erfüllung des Anspruchs zugesagt oder den Anspruch anerkannt oder streitlos gestellt hat, nicht aus ihrem Anwendungsbereich ausnimmt und damit vom Anspruchsteller ausnahmslos verlangt, den Anspruch zur Vermeidung seines Verfalls gerichtlich geltend zu machen, stellt die Rechtslage unzutreffend und deshalb irreführend dar und ist daher unwirksam.

Letzte redaktionelle Änderung: 29.06.2020