Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die private Nutzung von Internet und E-Mail am ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestellten Dienst-PC kann jedenfalls dann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn die private Nutzung von Internet und E-Mail an mehreren Tagen durchgehend und regelmäßig über Monate hinweg stattgefunden hat.
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