I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Bei beharrlicher Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Anzeige einer fortdauernden Erkrankung kann eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein.

Letzte redaktionelle Änderung: 14.10.2020