Die Überlassung des Dienstwagens zur privaten Nutzung an ein freigestelltes Betriebsratsmitglied verstößt gegen das Begünstigungsverbot des § 78BetrVG, sofern dem konkreten Arbeitnehmer ohne seine Betriebsratstätigkeit ein Dienstwagen nicht zugestanden hätte.
Letzte redaktionelle Änderung: 11.02.2021
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