I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Bei einem Praktikum, das für die Aufnahme eines Studiums erforderlich ist, handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, bei dem kein Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gezahlt werden muss.

Letzte redaktionelle Änderung: 21.07.2022