Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Vereinbarung über die Rückzahlung von Fortbildungskosten ist unwirksam, wenn diese vorsieht, dass der Arbeitnehmer die übernommenen Kosten auch dann zu erstatten hat, wenn er das Arbeitsverhältnis wegen einer unverschuldeten, dauerhaften Leistungsunfähigkeit selbst kündigt.
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