III. Wesentliche Aussagen der Entscheidung

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Auch die Revision der klagenden Arbeitgeberin blieb erfolglos. Nach Auffassung des BAG benachteilige die Formulierung in der Rückzahlungsvereinbarung die Arbeitnehmerin unangemessen, so dass die Vereinbarung unwirksam und die Beklagte nicht zur Rückzahlung der vom Arbeitgeber übernommenen Fortbildungskosten verpflichtet sei.

Eine unangemessene Benachteiligung sei nicht nur in Fällen anerkannt, in denen es der Arbeitnehmer nicht in der Hand habe, der Rückzahlungsverpflichtung durch eigene Betriebstreue zu entgehen, weil er durch Gründe, die in der Sphäre des Arbeitgebers liegen, zu einer Eigenkündigung veranlasst wurde. Klauseln, die eine Rückzahlungspflicht auch für den Fall vorsehen, in dem der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Bindungsfrist kündigt, weil es ihm unverschuldet auf Dauer nicht möglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, seien ebenfalls unangemessen benachteiligend.