II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Klägerin, ein Unternehmen aus dem Bereich EDV-Dienstleistungen und Softwareentwicklung, stellte ihren Mitarbeitern im Büro Brötchen, Süßgebäck und Kaffee zur Verfügung. Die meisten der bereitgestellten Backwaren wurden von den Mitarbeitern während einer in den Morgenstunden stattfindenden (bezahlten) Pause verzehrt. Diese Pause diente der Kommunikation und dem Austausch der einzelnen Abteilungen (Entwicklung, Vertrieb, Support). Die Mitarbeiter sollten miteinander ins Gespräch kommen, Kontakte pflegen und stellenübergreifende Problemlösungen finden. In dieser Zeit waren auch die Führungskräfte und der Vorstand der Klägerin zeitweilig zugegen, um sich im Gespräch mit den Mitarbeitern über Probleme im Unternehmen auszutauschen.