II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Klägerin war vor der Geburt ihres Kindes als angestellte Zahnärztin tätig. Die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen sahen neben der monatlichen Grundvergütung in Höhe von 3.500 Euro brutto eine Umsatzbeteiligung vor. Soweit der von der Klägerin monatlich erzielte Honorarumsatz (ohne Berücksichtigung von Material- und Laborkosten) den Betrag von 14.000 Euro überstieg, standen ihr zusätzlich zu dem Grundgehalt 25 % des Mehrumsatzes zu. Diese Umsatzbeteiligung wurde mit der Grundvergütung für den Folgemonat ausgezahlt. In den vom Arbeitgeber unter Heranziehung einer Steuerberatergesellschaft erstellten Lohnabrechnungen waren die ausgezahlten Umsatzbeteiligungen als "sonstige Bezüge" erfasst.