II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Der Arbeitnehmer verlangte die Zahlung von Spesen von seinem (ehemaligen) Arbeitgeber. Im Arbeitsvertrag hieß es, dass Spesen monatlich gegen Nachweis gezahlt würden sowie u.a.:

"§ 17 Verfallfristen

(1) Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden.

(2) Lehnt die Gegenseite den Anspruch ab, oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach Geltendmachung des Anspruchs dagegen, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird."