II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Parteien stritten über eine Sozialplanabfindung. Die Beklagte hatte ihren Betrieb veräußert, die Klägerin hatte dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses gem. § 613a BGB auf den Erwerber widersprochen. Ihr wurde sodann betriebsbedingt gekündigt. Die Klägerin verlangte daraufhin eine Abfindung gemäß einem Sozialplan, den die Rechtsvorgängerin der Beklagten vereinbart hatte.

Das Arbeitsgericht hatte der Klage stattgegeben. Das LAG bestätigte dies und verurteilte die Beklagte dazu, der Klägerin eine Abfindung zu zahlen.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.03.2021