II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Parteien stritten über die vertragsgemäße Beschäftigung im laufenden Arbeitsverhältnis. Die ordentlich unkündbare, als Oberärztin tätige Klägerin war nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit zunächst unwiderruflich sowie sodann widerruflich "insbesondere auch für Verhandlungen über die Aufhebung bzw. Abwicklung ihres Arbeitsverhältnisses" freigestellt worden. Die Klägerin beantragte daraufhin den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf vertragsgemäße Beschäftigung, woraufhin die Beklagte ihr eine Prozessbeschäftigung anbot, die die Klägerin auch annahm.

Das Arbeitsgericht hatte der Klage stattgegeben und wurde vom LAG bestätigt.

Letzte redaktionelle Änderung: 07.04.2021