II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Der Kläger war seit Februar 2016 für die Beklagte als Key-Account-Manager im Außendienst tätig. Bereits zuvor bestand vom März 2013 bis Mai 2015 zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis, das jedoch auf Wunsch des Klägers geendet hatte.

Bei der Beklagten werden die von den Mitarbeitern bearbeiteten bzw. erstellten Dateien auf einem zentralen Server gespeichert. In diesem IT-System verfügt jeder Arbeitnehmer über einen individuellen Speicherort.