IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Bei der Löschung betriebsbezogener Dateien ist höchste Vorsicht geboten. Bestehen im Betrieb keine genauen Regeln, sollten Arbeitnehmer nachfragen, ob der Arbeitgeber mit der Löschung einverstanden ist. Vor allem in einem angespannten Verhältnis kann der Arbeitgeber in dem Löschen der Daten einen Vertrauensbruch sehen und mit einer Kündigung reagieren. Auch Arbeitgeber sind gut beraten, klare Regeln bezüglich des Umgangs mit den Daten aufzustellen und ihre Datenbestände zu sichern.

Letzte redaktionelle Änderung: 07.06.2021