II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Der Kläger war bei der Beklagten als Teamleiter beschäftigt. Am 22.05.2019 wurde der Kläger von dem Personalleiter der Beklagten zu einem Gespräch eingeladen. Dieses bezüglich des Inhalts streitige Gespräch fand noch am selben Tag zwischen 11:30 Uhr und 12:20 Uhr statt. Neben dem Kläger und dem Personalleiter war auch der technische Leiter der Beklagten anwesend. Gegenstand dieses Gesprächs war ein Dokument, das in einem dem Kläger zugeordneten Unterordner auf dem Server der Beklagten gespeichert war. Dieses Dokument enthielt eine in einzelne Punkte gegliederte Beschwerde eines anderen Mitarbeiters der Beklagten (M) über seinen unmittelbaren Vorgesetzten (V). Das Dokument war in einem Ordner mit der Bezeichnung "B/Privat" gespeichert. Zu diesem Ordner und seinem Inhalt hatten die dem Kläger übergeordneten Mitarbeiter der Beklagten sowie die anderen Teamleiter Zugang.

Das Dokument hatte der Kläger auf die Bitte des M hin überarbeitet, weil dieser an einer Lese-/Rechtschreibschwäche leidet. Die überarbeitete Version händigte der Kläger dem M in ausgedruckter Form aus. Das Arbeitsverhältnis mit M hat die Beklagte inzwischen beendet.