III. Wesentliche Aussagen der Entscheidung

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das Arbeitsgericht Herford gab der Klage statt. Es sah als erwiesen an, dass dem Kläger im Rahmen des Personalgesprächs damit gedroht worden sei, er dürfe den Raum erst verlassen, wenn "etwas unterschrieben würde". Eine derartige "Festsetzung" rechtfertige die Anfechtung der Aufhebungsvereinbarung.