II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Parteien stritten u.a. über die Rückzahlung von Fortbildungskosten. Der Beklagte hatte vom 28.01.2019 bis zum 08.03.2019 eine Fortbildung zum "Werkpolier Industrie-Isolierer" absolviert und war hierfür freigestellt worden. Nach dem Fortbildungsvertrag sollte er die Kosten der Fortbildung (= 7.257,41 Euro) in vollem Umfang erstatten, wenn er vor Ablauf von drei Jahren seit Beginn der Fortbildungsmaßnahme aus in seiner Sphäre liegenden Gründen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Nach erfolgreichem Abschluss sollte sich die Rückzahlungsverpflichtung für jeden Monat um 1/36 reduzieren. Als der Beklagte kündigte, verlangte die Klägerin anteilige Fortbildungskosten zurück.

Das Arbeitsgericht Köln hatte die Klage als unbegründet abgewiesen. Das Urteil wurde vom LAG Köln bestätigt.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.11.2021